Regulierung der Finanzmärkte und Legalisierung illegal erworbener Gelder: zu den aktuellen Trends der europäischen und internationalen Zusammenarbeit
pages 91 - 104
ABSTRACT:

Die Legalisierung illegal erlangter Finanzen, also die Geldwäsche (money laundering) gehört mittlerweile als Phänomen zur Regulierung der Finanzmärkte dazu. Die Pflicht zur  Benennung des Letztbegünstigten (ultimate beneficiary) bzw. des wirtschaftlich Berechtigten bzw. (z. B. gemäß Terminologie der EU-Zinsverordnung) wirtschaftlichen Eigentümers (beneficiary owner) – zwei Begriffe, die nicht unbedingt immer ganz deckungsgleich sind – ist Gegenstand des regen Interesses nationaler Behörden und internationaler Organisationen. Diese Offenlegung hat aber auch eine rein rechtliche Dimension. In vielen Ländern ist sie Voraussetzung für die erfolgreiche Geltendmachung von Rechten, in manchen Fällen auch für die Rechtsbefugnis (Zuständigkeit) von Gerichten und anderen Stellen. Die Schaffung des diesbezüglichen Regelwerks wird gelegentlich als Ursprung des modernen legis mercatoriae bezeichnet. Die wohl bedeutendste Institution, die wirksam an der Geldwäschebekämpfung teilhat, ist die von der G7 geschaffene FATF. Aber auch andere internationale Organisationen schaffen den entsprechenden rechtlichen Rahmen (in Form internationaler Abkommen) oder sind an dessen Schaffung mitbeteiligt. Die Europäische Union ist in diesem Bereich eigenständig aktiv. Die Pflicht zur Feststellung des Letztbegünstigten bzw. wirtschaftlichen Eigentümers betrifft die wichtigsten Teilnehmer an den Finanzmärkten und die Angehörigen freier Berufe. Die erstarkenden Tendenzen in diesem Bereich werden sicherlich auch weiterhin die nationalen wie internationalen Märkte beeinflussen. 

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about the authors

Universitätsprofessor, Dr. iur., Mgr., Dipl. Ing. oec/MB, Dr.h.c., als Rechtsanwalt in Prag, Tschechien (mit Zweigniederlassung in New Jersey (USA)) zugelassen und tätig, Seniorpartner (Sozius) der Anwaltskanzlei Bělohlávek, Lehrstuhl für Recht an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Ostrava, Lehrstuhl für Völker- und Europarecht an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Masaryk-Universität in Brno (als Gastdozent), Vorsitzender der Schiedskommission des tschechischen Nationalausschusses der Internationalen Handelskammer (ICC), Schiedsrichter in Prag, Wien, Kiew usw., Mitglied von ASA, DIS, der Österreichischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit. 1. Vizepräsident der WJA – World Jurist Association, Washington D.C. (USA).