Werbung und Verbraucherschutz. Eine vergleichende Analyse des europäischen Rechtsschutzes, wie er Verbrauchern in den Bereichen Kredite und Erlebniskonsum zuteil wird
pages 159 - 173
ABSTRACT:

Gegenstand dieser Studie ist die Wechselbeziehung zwischen zwei interessanten Begriffen im Bereich der Werbung, die sowohl unter dem kommerziellen Aspekt als auch unter dem Verbraucherschutzaspekt beleuchtet werden; einer von ihnen ist wirtschaftlichen Charakters, während der andere in den juristischen Bereich fällt.Der Verbraucher genießt eine privilegierte Stellung als am Wirtschaftsleben beteiligtes Subjekt, dessen Verhalten auf die Befriedigung von Bedürfnissen und Wünschen ausgerichtet ist; zugleich ist der Verbraucher die Zielgruppe der Werbung. Unternehmerische Rechtsträger müssen bei der Aufstellung ihrer Expansionsstrategie und in ihrem Businessplan die ganze Bandbreite 'ihrer' Verbraucher in Betracht ziehen. In Reaktion auf die intensive Entwicklung auf Produzentenseite ist eine ganze Reihe von Maßnahmen zum Verbraucherschutz geschaffen und verabschiedet worden. Verbraucher bedürfen einer solchen Schutzpolitik, auch wenn die individuelle Umsicht der wirksamste Schutz bleibt. Auch ein gut informierter Verbraucher kann zum Opfer von Missbrauch werden; Verbraucher sind von daher gehalten, sich vor dem Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen welcher Art auch immer gründlich zu informieren und den Kauf zu überdenken. Die Rechtsordnung muss für den allgemeinen Schutz sorgen, und zwar auch in sozialen und wirtschaftlichen Randbereichen. Dabei bestehen grundlegende rechtliche Unterschiede zwischen dem Schutz, der Verbrauchern im Bereich Kredite eingeräumt wird, und dem Schutz, der ihnen im Bereich Erlebnisse eingeräumt wird. So kommen etwa unverhältnismäßige Klauseln lediglich in Kreditverträgen vor, während der Verbraucher im Bereich Erlebniskonsum nicht als separate Kategorie wahrgenommen wird. Zugleich können die Auswirkungen von Werbung im Bereich Erlebniskonsum dazu führen, dass Verbraucher auch in diesem Bereich der Anwendung dieser Schutzmaßnahmen unterfallen.

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